Erklärung zur Barrierefreiheit
DS Immobilien ist als mittelständisches Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Bestimmte Anforderungen können jedoch entfallen, sofern deren Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Unabhängig davon sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.dsimmo.de. Unsere Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.09.2025 erstellt.
Wir haben die Website selbst nach den Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen WCAG AA-Form geprüft. Dabei kamen u.a. die Prüftools WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) sowie Accessible Web Helper zum Einsatz. Gegebenenfalls werden erforderliche Änderungen der Webseite schnellstmöglich vorgenommen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Im Quellcode bestehen einzelne Hinweise und Fehler, die aus dem technischen Setup resultieren.
- Bei einer Darstellung mit mehr als 150 % Zoom kann es vereinzelt zu Layout- und Darstellungsfehlern kommen.
- Der auf der Startseite eingebundene Instagram-Feed ist derzeit nicht mit Screenreadern oder der Tab-Fokus-Funktion nutzbar. Unterhalb des Feeds befindet sich jedoch der Button „Folge uns“, der direkt auf unsere Instagram-Seite weiterleitet. Dort sind die gleichen Inhalte sowie zusätzliche Beiträge verfügbar.
- Unsere Kauf- und Mietobjekte sind in der Übersicht sowie in der Detailansicht derzeit nicht vollständig barrierefrei. Davon betroffen sind auch direkt verbundene Funktionen wie Suchfilter, Kontaktanfragen oder PDF-Exposés. Da diese Inhalte über das WordPress-Plugin WP-Immomakler bereitgestellt werden, sind wir auf entsprechende Updates der Entwickler angewiesen. Sobald eine verbesserte Version verfügbar ist, werden wir diese umgehend implementieren
Barriere melden
Möchten Sie uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an:
DS Immobilien – Dieter und Ursel Schmetzer GbR
Haagweg 35
74613 Öhringen
Telefon: +49 7941 92930
E-Mail: info@dsimmo.de
oder über unser Kontaktformular.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527 2805
Fax: +49 30 18527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de